a) Die Stoffe mssen acetylenfrei sein.

b) Solange keine geeignete Reinigung der Ladetanks erfolgt ist, drfen diese Stoffe nicht in Ladetanks befrdert werden, die als eine der drei vorherigen Ladungen Stoffe enthalten haben, die als Katalysatoren fr die Polymerisation bekannt sind, wie
1. anorganische Suren (z. B. Schwefelsure, Salzsure, Salpetersure);
2. organische Suren und Sureanhydride (z. B. Ameisensure, Essigsure);
3. Halogencarbonsuren (z. B. Chloressigsure);
4. Sulfonsuren (z. B. Benzolsulfonsure);
5. tzende Alkaliverbindungen (z. B. Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid);
6. Ammoniak und seine Lsungen;
7. Amine und deren Lsungen;
8. oxidierende Stoffe.

c) Vor dem Beladen mssen die Ladetanks und die dazugehrigen Rohrleitungen grndlich und wirksam gereinigt werden, um alle Spuren vorangegangener Ladungen zu entfernen, sofern nicht die unmittelbar vorher befrderte Ladung Propylenoxid oder ein Gemisch aus Ethylenoxid und Propylenoxid war. Es muss besondere Sorgfalt gebt werden, wenn vorher Ammoniak in Ladetanks aus anderen als rostfreien Sthlen befrdert wurde.

d) In allen Fllen muss die Wirksamkeit der Reinigungsverfahren fr Ladetanks und zugehrige Rohrleitungen durch geeignete Untersuchungen oder Besichtigungen berprft werden, um sicherzustellen, dass keine Spuren von surehaltigen oder alkalischen Stoffen zurckbleiben, die zusammen mit diesen Stoffen zu einer Gefhrdung fhren knnen.

e) Die Ladetanks mssen vor jeder neuen Beladung mit diesen Stoffen begangen und besichtigt werden, um sicherzustellen, dass keine Verunreinigungen, grere Rostablagerungen und sichtbare bauliche Schden vorhanden sind.

Wenn die Ladetanks in Tankschiffe des Typs C mit Ladetankzustand 1 und Ladetanktyp 1 eingebaut sind und diese Stoffe stndig in den Ladetanks befrdert werden, mssen solche Besichtigungen in Abstnden von hchstens zweieinhalb Jahren durchgefhrt werden. 

Wenn die Ladetanks in Tankschiffe des Typs G mit Ladetankzustand 1 und Ladetanktyp 1 eingebaut sind und diese Stoffe stndig in den Ladetanks befrdert werden, mssen solche Besichtigungen gem Abschnitt 1.16.10 whrend der Wiederholungsuntersuchung fr die Erneuerung des Zulassungszeugnisses durchgefhrt werden.

f) Ladetanks, die diese Stoffe enthielten, drfen nach grndlicher Reinigung der Ladetanks und zugehriger Rohrleitungen durch Waschen oder Splen mit Inertgas fr andere Ladungen benutzt werden.

g) Die Stoffe mssen so geladen und gelscht werden, dass eine Entlftung der Ladetanks in die Atmosphre ausgeschlossen ist. Wenn whrend des Beladens eine Gasrckgabe zur Landanlage erfolgt, muss das Gasrckfhrsystem, das mit dem Ladetank fr den Stoff verbunden ist, unabhngig von allen anderen Ladetanks sein.

h) Whrend der Entladevorgnge muss im Ladetank ein berdruck von mehr als 7 kPa (0,07 bar) gehalten werden.

i) Die Ladung darf nur mit Tauchpumpen (deepwell) oder hydraulisch betriebenen Unterwasserpumpen oder mittels Druckentleerung durch Inertgas entladen werden. Jede Pumpe muss so angeordnet werden, dass der Stoff nicht wesentlich erwrmt wird, falls die Pumpendruckleitung abgesperrt oder in anderer Weise blockiert wird.

j) Die Ladetanks, in denen diese Stoffe befrdert werden, mssen durch eine von anderen Ladetanks, in denen andere Stoffe befrdert werden, unabhngigen Einrichtung entlftet werden.

k) Schlauchleitungen, die fr den Umschlag dieser Stoffe benutzt werden, mssen wie folgt gekennzeichnet sein:
"Nur fr den Umschlag von Alkylenoxid".

l) (bleibt offen)

m) Es ist sicherzustellen, dass keine Luft in die Ladepumpen und Lade- und Lschleitungen eindringen kann, wenn das System diese Stoffe enthlt. 

n) Vor dem Lsen der Landverbindungen mssen die flssigkeit- und gasfhrenden Rohrleitungen durch geeignete Absperrarmaturen am Landanschluss drucklos gemacht werden.

o) Das Lade- und Lschsystem fr Ladetanks, die mit diesen Stoffen beladen werden sollen, muss von den Lade- und Lschsystemen fr alle anderen Ladetanks, einschlielich nicht beladener Ladetanks, getrennt werden. Falls das Lade- und Lschsystem zu beladender Ladetanks nicht unabhngig ist, muss die erforderliche Trennung durch das Herausnehmen von Zwischenstcken, Absperrarmaturen oder anderen Rohrleitungsabschnitten und das Anbringen von Blindflanschen an diesen Stellen erfolgen. Die erforderliche Trennung bezieht sich auf alle flssigkeit- und gasfhrenden Rohrleitungen und auf alle anderen mglichen Verbindungen wie z. B. gemeinsame Inertgas-Versorgungsleitungen.

p) Diese Stoffe drfen nur entsprechend den von einer zustndigen Behrde genehmigten Ladeplnen befrdert werden.

Jede beabsichtigte Ladungsanordnung muss auf einem besonderen Ladeplan angegeben werden. Auf den Ladeplnen mssen das gesamte Ladeund Lschleitungssystem und die Stellen fr das Anbringen der erforderlichen Blindflanschen angegeben werden, mit denen die oben genannten Anforderungen bezglich Rohrleitungstrennung erfllt werden. Eine Ausfertigung des genehmigten Ladeplanes muss sich an Bord des Schiffes befinden. Im Zulassungszeugnis muss auf die genehmigten Ladeplne verwiesen werden.

q) Vor jeder Beladung mit diesen Stoffen und vor jeder Wiederaufnahme solcher Transporte muss von einer von der zustndigen Behrde zugelassenen sachkundigen Person bescheinigt werden, dass die erforderliche Rohrleitungstrennung vorgenommen wurde; diese Bescheinigung muss sich an Bord des Schiffes befinden. Jede Verbindung zwischen einem Blindflansch
und einem Rohrleitungsflansch muss von der verantwortlichen Person mit einem Draht und einer Plombe versehen werden, so dass eine unbeabsichtigte Beseitigung des Blindflansches unmglich ist. 

r) Whrend der Reise muss der Freiraum bei der Ladung mit Stickstoff abgedeckt werden. Ein automatisches Stickstoffversorgungssystem muss eingebaut werden, damit der Innendruck des Ladetanks nicht unter 7 kPa (0,07 bar) abfllt, wenn die Ladungstemperatur infolge der Auentemperatur oder aus anderen Grnden abfllt. Zur Gewhrleistung der automatischen Druckregelung muss eine ausreichende Stickstoffmenge an Bord mitgefhrt werden. Fr die Abdeckung muss Stickstoff mit einem handelsblichen Reinheitsgrad (99,9 Vol.-%) verwendet werden. Eine Batterie von Stickstoff-Flaschen, die ber ein Druckreduzierventil mit den Ladetanks verbunden ist, kann in diesem Zusammenhang als "automatisch" angesehen werden.

s) Der Dampfraum der Ladetanks muss vor und nach jeder Beladung berprft werden, um sicherzustellen, dass der Sauerstoffgehalt 2 Vol.-% oder weniger betrgt.

t) Laderate
Die Laderate (LR) des Ladetanks darf den folgenden Wert nicht berschreiten:

LR = 3600 x U/t (m/h)

wobei 
U = das freie Volumen (m3) bei dem Fllstand ist, bei dem die berfllsicherung ausgelst wird;
t = die Zeit (s) ist, die vom Auslsen der berfllsicherung bis zur vlligen Beendigung des Ladungsflusses in den Ladetank bentigt wird; die Zeit ist die Summe der Einzelzeiten, die fr die nacheinander getroffenen Manahmen bentigt wird, wie z. B. Reaktionszeit des Bedienungspersonals, Abschaltzeit fr die Pumpen und Schliezeit der Absperrarmaturen; und die Laderate muss auch den Auslegungsdruck des Rohrleitungssystems bercksichtigen.